Compliance System. Hinweisgebersystem. Lieferketten-System.
Sie haben noch kein adäquates Meldesystem für Hinweisgeber ("Whistleblower") oder kein angemessenes Beschwerdeverfahren? Ihr Hinweisgebersystem soll aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben (HinSchG, LkSG) professionalisiert und digitalisiert werden?
Sie planen die Einführung oder Weiterentwicklung eines Compliance Management Systems? Sie möchten die Organisation und bestimmte Abläufe Ihres Compliance Office verbessern, z.B. mit einem Health Check oder Compliance Audit? Sie suchen einen erfahrenen Experten, der Ihren Compliance-Bereich als externer Compliance Manager unterstützt?
Sie sind noch nicht vollständig auf die neuen Anforderungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorbereitet?
Wir stehen Ihnen dabei zur Seite - mit pragmatischen Ansätzen, unternehmerischem Mut und konsequenter Erfolgsorientiertheit.
DILICOman
Digitale Hinweisgeberlösung und Compliance-Services
für mittelständische Unternehmen
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Wir betreiben Ihre Meldestelle.
Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung Ihrer Fälle.
Wir verbessern kontinuierlich Ihr Compliance-System.
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Sorgfältig. Rechtskonform. Sicher.
Besserer Schutz für Hinweisgeber: Meldesysteme sind nun ein Muss für KMU
Seit Ende 2021 gibt es einen EU-weiten Schutz für Personen, die auf Compliance-Verstöße in Unternehmen hinweisen möchten. Das deutsche Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz -HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, geeignete Meldesysteme für Hinweisgeber ("Whistleblower") einzuführen und dann die Hinweise mit einem Compliance Management zu bearbeiten.
Wichtig: Meldekanäle müssen eine vertrauliche Kommunikation ermöglichen und die Meldestelle muss mit Fachkunde betrieben werden.
Compliance Management in der Lieferkette: Was haben mittelständische Zulieferer zu tun?
Mit Jahresbeginn ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Kraft getreten, ab 1. Januar 2024 gelten die Vorgaben dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. KMU, die sich als Zulieferer der unmittelbar betroffenen Unternehmen noch nicht mit den Pflichten für ihr Unternehmen auseinandergesetzt haben, legen wir den hier verlinkten Leitfaden mit Checkliste dringend ans Herz. Denn das LkSG ist auch für den Mittelstand relevant, wenn KMU „Große“ beliefern oder für diese als Dienstleister tätig sind.
Mit wenigen Klicks zum Leitfaden und zur Checkliste "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" unseres Kooperationspartners LCS Lean Compliance.